Fragen zur Rückmeldung

Nachfolgende Informationen dienen als informelle Entscheidungshilfe zum Thema Rückmeldung:

Ich möchte nach meinem Abschluss die OVGU verlassen.

 

Für Studierende der FWW, FMA und FIN:

Die Immatrikulation ist nur bis zur Zulassung zur letzten Prüfungsleistung notwendig.

Was bedeutet das?

Die Prüfungszulassung ist in der für dich geltenden Prüfungsordnung geregelt:

Das bedeutet für dich, wenn du die Zulassung zur letzten Prüfungsleistung bis zum Ende des jeweiligen Semesters (Wintersemester der 31.03.; Sommersemester der 30.09.) erhalten hast, musst du dich nicht rückmelden/den Semesterbeitrag zahlen.
Die letzte Prüfungsleistung kann dann im Folgesemester absolviert werden.

 

Für Studierende der FNW, FHW, FEIT, FVST und FMB:

Die Immatrikulation ist bis zum Tag des Ablegens der letzten Prüfungsleistung erforderlich

Was bedeutet das?
An dem Tag, an dem du die letzte Prüfung ablegen/schreiben/
abgeben wirst, musst du immatrikuliert sein.

z.B.:
Fällt der Prüfungstag auf den ersten Tag im neuen Semester, ist eine Rückmeldung notwendig.

Bitte informiere dich über die Rückerstattungsmodalitäten. Alle Infos zum Semesterbeitrag, Rückerstattung und Gebühren

 

Weitere Infos findest du in den für dich geltenden Studien- und Prüfungsordnungen

Ich weiß noch nicht, ob ich weiterstudieren oder die Uni wechseln möchte…

Die Rückmeldung ist bis zum 31.03. für das Sommersemester/ 30.09. für das Wintersemester möglich, jedoch wird nach Ende des offiziellen Rückmeldezeitraums eine Säumnisgebühr i.H.v. 10,30€ fällig. Meldest du dich zurück und entscheidest dich dann doch dazu, nicht an der OVGU weiter zu studieren, sind spezielle Fristen für die Exmatrikulation und Rückerstattung des Semesterbeitrags einzuhalten.

Alle Infos zum Semesterbeitrag, Rückerstattung und Gebühren

Ich möchte an der OVGU weiterstudieren. / Muss ich mich rückmelden z.B., wenn ich mich auf einen Master der OVGU bewerben oder den Studiengang wechseln möchte?

Ja, die Rückmeldung muss im Rückmeldezeitraum erfolgen, wenn du weiterstudieren möchtest.

Bei einer verspäteten Rückmeldung fallen 10,30€ Säumnisgebühr an.

Ich möchte ein Urlaubssemester beantragen. Muss ich mich dafür rückmelden?

Ja, die Rückmeldung muss im Rückmeldezeitraum erfolgen.

Bei einer verspäteten Rückmeldung fallen 10,30€ Säumnisgebühr an.

Wie beantrage ich ein Urlaubssemester?

Ich habe mein Studium abgeschlossen oder möchte aus anderen Gründen die Universität verlassen.

Herzlichen Glückwunsch, Bitte beantrage die Exmatrikulation. Weitere Infos findest du  hier

 

Du weißt noch nicht, was du nach dem Studium machen möchtest…Dann schau doch mal hier vorbei.

Letzte Änderung: 13.01.2026 -
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