Fragen zur Rückmeldung
Nachfolgende Informationen dienen als informelle Entscheidungshilfe zum Thema Rückmeldung:
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Ich möchte nach meinem Abschluss die OVGU verlassen.
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Ich weiß noch nicht, ob ich weiterstudieren oder die Uni wechseln möchte…
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Ich möchte an der OVGU weiterstudieren. / Muss ich mich rückmelden z.B., wenn ich mich auf einen Master der OVGU bewerben oder den Studiengang wechseln möchte?
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Ich möchte ein Urlaubssemester beantragen. Muss ich mich dafür rückmelden?
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Ich habe mein Studium abgeschlossen oder möchte aus anderen Gründen die Universität verlassen.
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Für Studierende der FWW, FMA und FIN: Was bedeutet das? Die Prüfungszulassung ist in der für dich geltenden Prüfungsordnung geregelt: Das bedeutet für dich, wenn du die Zulassung zur letzten Prüfungsleistung bis zum Ende des jeweiligen Semesters (Wintersemester der 31.03.; Sommersemester der 30.09.) erhalten hast, musst du dich nicht rückmelden/den Semesterbeitrag zahlen.
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Für Studierende der FNW, FHW, FEIT, FVST und FMB: Was bedeutet das? z.B.: Bitte informiere dich über die Rückerstattungsmodalitäten. Alle Infos zum Semesterbeitrag, Rückerstattung und Gebühren
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Weitere Infos findest du in den für dich geltenden Studien- und Prüfungsordnungen |
Die Rückmeldung ist bis zum 31.03. für das Sommersemester/ 30.09. für das Wintersemester möglich, jedoch wird nach Ende des offiziellen Rückmeldezeitraums eine Säumnisgebühr i.H.v. 10,30€ fällig. Meldest du dich zurück und entscheidest dich dann doch dazu, nicht an der OVGU weiter zu studieren, sind spezielle Fristen für die Exmatrikulation und Rückerstattung des Semesterbeitrags einzuhalten.
Alle Infos zum Semesterbeitrag, Rückerstattung und Gebühren
Ja, die Rückmeldung muss im Rückmeldezeitraum erfolgen, wenn du weiterstudieren möchtest.
Bei einer verspäteten Rückmeldung fallen 10,30€ Säumnisgebühr an.
