Exmatrikulation
Die Exmatrikulation beendet Ihre Einschreibung an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (OVGU).
Die Beantragung erfolgt über das myOVGU-Portal. Eine Anleitung für die Beantragung der Exmatrikulation finden Sie hier.
Bitte stellen Sie vorab sicher, dass im Studienservice Ihres myOVGU-Accounts Ihre aktuelle Postanschrift hinterlegt ist und passen Sie diese gegebenenfalls an.
Für folgende Fälle ist ein Antrag auf Exmatrikulation in der Regel nicht notwendig:
- Studiengangwechsel innerhalb der OVGU
- Übergang vom Bachelor zum Master an der OVGU
- Beendigung eines Studiengangs innerhalb eines Parallelstudiums an der OVGU.
Die Exmatrikulation kann zum Tagesdatum oder bis zum Ende des laufenden Semesters beantragt werden. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nur im Fall einer bestandenen Abschlussprüfung möglich.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Immatrikulationsordnung der OVGU.
Abschlussbefragung
Bitte geben Sie uns ein kurzes, anonymes Feedback zu Ihrem Studium. Nur so können wir die Qualität unserer Studiengänge ständig weiterentwickeln. Die Umfrage nimmt ca. 5 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch. Nutzen Sie dafür folgenden Link: https://evaluation.ovgu.de/evasys/online.php?p=final.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Bitte beachten Sie folgende Informationen bezüglich Ihrer Exmatrikulation:
- Nach Bearbeitung Ihres Exmatrikulationsantrags steht Ihnen die Exmatrikulationsbescheinigung inkl. Bescheinigung für die Deutsche Rentenversicherung sofort zum Download in Ihrem myOVGU-Portal zur Verfügung, längstens jedoch bis max. 6 Monate nach dem Datum, zu dem Sie exmatrikuliert wurden. Diese Dokumente sind ohne Unterschrift und Stempel gültig. Die Exmatrikulationsbescheinigung gilt als Nachweis Ihrer Studienzeiten und kann von Ihnen bei Behörden/Hochschulen/Ämtern/Krankenkassen bei Bedarf eingereicht werden. Die Bescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung ist nur nach schriftlicher Aufforderung bei der Rentenversicherung in Deutschland einzureichen. Bitte bewahren Sie beide Nachweise sorgfältig auf. Für weitere Ausfertigungen der Dokumente können Gebühren erhoben werden. Der Grund Ihrer Exmatrikulation wird nicht auf Ihrer Exmatrikulationsbescheinigung ausgewiesen.
- Prüfungen: Durch die Exmatrikulation wird ein eingeleitetes Prüfungsverfahren grundsätzlich nicht unterbrochen. Möchten Sie von einem bereits angemeldeten oder begonnenen Prüfungsverfahren zurücktreten, informieren Sie bitte vor Abgabe des Exmatrikulationsantrags Ihr zuständiges Prüfungsamt.
- Werden Leistungen des Studentenwerks (BAföG, Wohnheimunterbringung) in Anspruch genommen, ist die Exmatrikulation dort umgehend anzuzeigen. Guthaben auf dem Studierendenausweis kann vom Infopoint des Studentenwerks ausgezahlt werden.
- Informationen zur Rückerstattung des Semesterbeitrags und ggf. Gebühren finden Sie hier.
- Deutschlandsemesterticket: Für die Aktivierung bzw. Rückerstattung des Beitrags für das Deutschlandsemesterticket beachten Sie bitte unsere FAQ.
- Krankenversicherung: Nach erfolgter Exmatrikulation wird die gesetzliche Krankenkasse per elektronischer Meldung über die Beendigung Ihres Studierendenstatus informiert. Sollten Sie über eine private Krankenversicherung verfügen, informieren Sie diese bitte selbstständig und unverzüglich, nachdem Sie exmatrikuliert wurden.
- Die Auszahlung von Druck – und Kopierguthaben beantragen Sie hier. Für die Beantragung ist ein aktiver OVGU-Account notwendig. Die Seite ist nur aus dem Netzwerk der Universität erreichbar. Bei Zugriff von außerhalb nutzen Sie bitte eine VPN-Verbindung.
- Parkmarke OVGU: Sollten Sie im Besitz einer Parkmarke für das Gelände der OVGU sein, geben Sie diese bitte umgehend nach Beantragung der Exmatrikulation beim Informations- und Sicherungsdienst (Hauptcampus, Gebäude 09) ab.
- Für internationale Studierende aus dem Nicht-EU-Ausland: Sofern Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums sind (§ 16b Aufenthaltsgesetz), müssen Sie die Ausländerbehörde Ihres Wohnortes innerhalb von 2 Wochen über die Beendigung des Studiums/Exmatrikulation an der OVGU informieren. Weitere Informationen erteilen das Akademische Auslandsamt der OVGU (eva.boehning@ovgu.de) oder die zuständige Ausländerbehörde Ihres Wohnortes (für Magdeburg: studium-ausbildung@ewo.magdeburg.de).
- Für Studierende der Medizinischen Fakultät: Wenn Sie die Angebote der Medizinischen Zentralbibliothek (MZB) weiterhin nutzen möchten, kontaktieren Sie diese bitte eigenverantwortlich.