Fragen zur Rückmeldung

Nachfolgende Informationen dienen als informelle Entscheidungshilfe zum Thema Rückmeldung:

Ich möchte nach meinem Abschluss die OVGU verlassen.

Für Studierende der FWW, FMA und FIN:
Die Immatrikulation ist nur bis zur Zulassung zur letzten Prüfungsleistung notwendig.

Was bedeutet das?

Die Prüfungszulassung ist in der für Dich geltenden Prüfungsordnung geregelt.

Das bedeutet für Dich, wenn Du die Zulassung zur letzten Prüfungsleistung bis zum Ende des jeweiligen Semesters (Wintersemester der 31.03.; Sommersemester 30.09.) erhalten hast, musst Du Dich nicht zurückmelden/den Semesterbeitrag zahlen.
Die letzte Prüfungsleistung kann dann im Folgesemester absolviert werden.

Für Studierende der FNW, FHW, FEIT, FVST und FMB:

Die Immatrikulation ist bis zum Tag des Ablegens der letzten Prüfungsleistung erforderlich

Was bedeutet das?
An dem Tag an dem Du die letzte Prüfung ablegen/schreiben/abgeben wirst, musst Du immatrikuliert sein.

z.B.:
Fällt der Prüfungstag auf den ersten Tag im neuen Semester, ist eine Rückmeldung notwendig.

Eine Rückerstattung des bereits gezahlten Semesterbeitrags, auch anteilig, ist nicht möglich!

Du bist im Zweitstudium und zahlst Gebühren?
Dann schau bitte hier.  

Ich weiß noch nicht, ob ich weiterstudieren oder die Uni wechseln möchte…

Melde Dich vorsichtshalber zurück!
Hast Du Dich bis zum Semesterende entschieden und möchtest nicht weiterstudieren, dann nimm bitte die Exmatrikulation  (bis 31.03./30.09.) vor.

Dann kannst Du Dir den bereits gezahlten Semesterbeitrag bis 30.04./31.10. per Antrag beim Studentenwerk zurückerstatten lassen. Beachte bitte folgende Informationen.

Ich möchte weiterstudieren, oder muss ich mich zurückmelden z.B. wenn ich mich auf einen Master der OVGU bewerben oder den Studiengang wechsele?

Ja, die Rückmeldung muss in jedem Fall im Rückmeldezeitraum erfolgen, wenn Du weiterstudieren möchtest. Bei einer verspäteten Rückmeldung fallen 10,30€ Versäumnisgebühr an.

Ich möchte ein Urlaubssemester beantragen, muss ich mich zurückmelden?

Ja, die Rückmeldung muss in jedem Fall im Rückmeldezeitraum erfolgen, wenn Du ein Studium fortsetzen möchtest. Bei einer verspäteten Rückmeldung fallen 10,30€ Versäumnisgebühr an.

Wie beantrage ich ein Urlaubssemester?

Ich habe mein Studium bereits abgeschlossen.

Herzlichen Glückwunsch, bitte beantrage die Exmatrikulation, weitere Infos findest du hier

 

Noch keinen Plan was Du nach dem Studium machen möchtest…

Dann schau doch mal hier vorbei.

Letzte Änderung: 06.02.2024 - Ansprechpartner: Webmaster