Praktika im Studium

Diese Seite soll Ihnen eine bersicht ber hufig gestellte Fragen zum Thema Praktikum im Studium beantworten. Fr spezifische Rckfragen wenden Sie sich bitte an das zustndige Prfungsamt Ihrer Fakultt.

Mindestlohn im Praktikum?

Wie kann ich herausfinden ob mir Mindestlohn im Praktikum zusteht?

Das Bundesministerium fr Arbeit und Soziales hat hierfr ein einfaches Onlinetool entwickelt.

Weitere Antworten mit ausfhrlicheren Informationen hat das Bundesministerium fr Arbeit und Soziales zustzlich in dieser PDF zusammengestellt.

Was muss ich bei meiner Krankenversicherung beachten?

Eine Kurzinformation mit Fallbeispielen finden Sie bei unseren Kooperationspartner: IKK gesundplus

Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte immer direkt an Ihre Krankenkasse.

Was ist mit meiner gesetzlichen Unfallversicherung?

"Studierende an allgemeinen Hochschulen und Fachhochschulen leisten ein in der Studien- und Prfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum entweder vor, whrend oder nach Abschluss ihres Studiums ab. Ebenso sind nicht vorgeschriebene Praktika, die im Zusammenhang mit dem Studium aus Zweckmigkeitsgrnden abgeleistet werden, denkbar.
Bei Hochschul- bzw. Fachhochschulpraktika besteht kein unmittelbarer Einfluss der Hochschule oder der Fachhochschule auf die Art und Weise der Durchfhrung sowie auf den Ablauf der Praktika.
Die Studierenden gliedern sich whrend des Praktikums in den Betriebsablauf ein und erfllen somit die Voraussetzungen fr abhngig Beschftigte nach 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII. Unerheblich ist fr die unfallversicherungsrechtliche Bewertung der Praktika, ob diese in der Studien- und Prfungsordnungen zwingend vorgeschrieben sind oder freiwillig geleistet werden.

Zustndig ist der fr das Praktikumsunternehmen zustndige Unfallversicherungstrger ( 133 Abs. 1 SGB VII).

Studierende der Medizin haben ein sogenanntes medizinisch-praktisches Jahr an einer Universittsklinik oder an einem aueruniversitren Lehrkrankenhaus abzuleisten. Bei Ableistung des medizinisch-praktischen Jahres besteht Unfallversicherungsschutz nach 2 Abs. 1 Nr. 8 c SGB VII, denn die klinisch-praktische Ausbildung der Medizinstudenten ist hochschulrechtlich, inhaltlich und organisatorisch in das Gesamtstudium der Medizin integriert. Zustndiger Unfallversicherungstrger ist der UV-Trger des Landes ( 128 Abs. 1 Nr. 1 und 4 SGB VII; Unfallkassen, Landesunfallkassen). Wird der Teil der klinisch-praktischen Ausbildung an Lehrkrankenhusern im Ausland abgeleistet, stehen die Studierenden im Allgemeinen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, da diese Ttigkeiten nicht in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Heimathochschule fallen (siehe auch Auslandssemester). Daneben sieht die Approbation fr rzte Ausbildungsabschnitte von je bis zu 2 Monaten Dauer (Krankenpflegedienst und Famulatur) vor. Hinsichtlich des Versicherungsschutzes und der Zustndigkeit gelten die o. a. Ausfhrungen zum Praktikum der Studierenden. Der Famulant gilt als Praktikant und ist daher ber das jeweilige Krankenhaus bei der fachlich zustndigen Berufsgenossenschaft versichert."

Quelle:http://www.ukst.de/download/108/si_8083.pdf

weitere Informationen:http://www.ukst.de/de/schueler-studi.html

Wo erhalte ich die Pflichtpraktikumsbesttigung?
Wenn ein Pflichtpraktikum in ihrem Studiengang vorgesehen ist, erhalten Sie eine Pflichtpraktikumsbesttigung im zustndigen Prfungsamt ihrer Fakultt.

Wo finde ich Praktika- und Jobangebote?

Die Otto-von-Guericke Universitt bietet ihren Studierenden einen Career Service, der ber Jobangebote informiert und Bewerbungsmappenchecks bzw. Bewerbungstrainings anbietet. Eine ausfhrliche bersicht der angebotenen Leistungen finden sie hier.

Letzte nderung: 02.05.2019 -
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