Exmatrikulation
Die��Exmatrikulation beendet Ihre Einschreibung an der Otto-von-Guericke-Universit��t Magdeburg (OVGU).
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Die Beantragung erfolgt ��ber das myOVGU-Portal. Eine Anleitung f��r die Beantragung der Exmatrikulation finden Sie hier.
Bitte stellen Sie vorab sicher, dass im Studienservice Ihres myOVGU-Accounts��Ihre aktuelle Postanschrift hinterlegt ist und passen Sie diese gegebenenfalls an.
F��r folgende F��lle ist ein Antrag auf Exmatrikulation in der Regel nicht notwendig:
-�������������������� Studiengangwechsel innerhalb der OVGU
-�������������������� ��bergang vom Bachelor zum Master an der OVGU
-�������������������� Beendigung eines Studiengangs innerhalb eines Parallelstudiums an der OVGU.
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Die Exmatrikulation kann zum Tagesdatum oder bis zum Ende des laufenden Semesters beantragt werden. Eine r��ckwirkende Exmatrikulation ist nur im Fall einer bestandenen Abschlusspr��fung m��glich.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Immatrikulationsordnung der OVGU.
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Abschlussbefragung��
Bitte geben Sie uns ein kurzes, anonymes Feedback zu Ihrem Studium. Nur so k��nnen wir die Qualit��t unserer Studieng��nge st��ndig weiterentwickeln. Die Umfrage nimmt ca. 5 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch. Nutzen Sie daf��r folgenden Link:��https://evaluation.ovgu.de/evasys/online.php?p=final.
Vielen Dank f��r Ihre Unterst��tzung.
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Bitte beachten Sie folgende Informationen bez��glich Ihrer Exmatrikulation:
-������������ Nach Bearbeitung Ihres Exmatrikulationsantrags steht Ihnen die Exmatrikulationsbescheinigung inkl. Bescheinigung f��r die Deutsche Rentenversicherung sofort zum Download in Ihrem myOVGU-Portal zur Verf��gung, l��ngstens jedoch bis max. 6 Monate nach dem Datum, zu dem Sie exmatrikuliert wurden. Diese Dokumente sind ohne Unterschrift und Stempel g��ltig. Die Exmatrikulationsbescheinigung gilt als Nachweis Ihrer Studienzeiten und kann von Ihnen bei Beh��rden/Hochschulen/��mtern/Krankenkassen bei Bedarf eingereicht werden. Die Bescheinigung f��r Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung ist nur nach schriftlicher Aufforderung bei der Rentenversicherung in Deutschland einzureichen. Bitte bewahren Sie beide Nachweise sorgf��ltig auf. F��r weitere Ausfertigungen der Dokumente k��nnen Geb��hren erhoben werden. Der Grund Ihrer Exmatrikulation wird nicht auf Ihrer Exmatrikulationsbescheinigung ausgewiesen.��
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-������������ Pr��fungen: Durch die Exmatrikulation wird ein eingeleitetes Pr��fungsverfahren grunds��tzlich nicht unterbrochen. M��chten Sie von einem bereits angemeldeten oder begonnenen Pr��fungsverfahren zur��cktreten, informieren Sie bitte vor Abgabe des Exmatrikulationsantrags Ihr zust��ndiges Pr��fungsamt.
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-������������ Werden Leistungen des Studentenwerks (BAf��G, Wohnheimunterbringung) in Anspruch genommen, ist die Exmatrikulation dort umgehend anzuzeigen. Guthaben auf dem Studierendenausweis kann vom Infopoint des Studentenwerks ausgezahlt werden.
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-������������ Informationen zur R��ckerstattung des Semesterbeitrags und ggf. Geb��hren finden Sie hier.
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-������������ Deutschlandsemesterticket: F��r die Aktivierung bzw. R��ckerstattung des Beitrags f��r das Deutschlandsemesterticket beachten Sie bitte unsere FAQ.
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-������������ Krankenversicherung: Nach erfolgter Exmatrikulation wird die gesetzliche Krankenkasse per elektronischer Meldung ��ber die Beendigung Ihres Studierendenstatus informiert. Sollten Sie ��ber eine private Krankenversicherung verf��gen, informieren Sie diese bitte selbstst��ndig und unverz��glich, nachdem Sie exmatrikuliert wurden.
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-������������ Die Auszahlung von Druck ��� und Kopierguthaben beantragen Sie hier. F��r die Beantragung ist ein aktiver OVGU-Account notwendig. Die Seite ist nur aus dem Netzwerk der Universit��t erreichbar. Bei Zugriff von au��erhalb nutzen Sie bitte eine VPN-Verbindung.
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-������������ Parkmarke OVGU: Sollten Sie im Besitz einer Parkmarke f��r das Gel��nde der OVGU sein, geben Sie diese bitte umgehend nach Beantragung der Exmatrikulation beim Informations- und Sicherungsdienst (Hauptcampus, Geb��ude 09) ab.
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-������������ F��r internationale Studierende aus dem Nicht-EU-Ausland: Sofern Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums sind (�� 16b Aufenthaltsgesetz), m��ssen Sie die Ausl��nderbeh��rde Ihres Wohnortes innerhalb von 2 Wochen ��ber die Beendigung des Studiums/Exmatrikulation an der OVGU informieren. Weitere Informationen erteilen das Akademische Auslandsamt der OVGU (eva.boehning@ovgu.de) oder die zust��ndige Ausl��nderbeh��rde Ihres Wohnortes (f��r Magdeburg: studium-ausbildung@ewo.magdeburg.de). ��
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-������������ F��r Studierende der Medizinischen Fakult��t: Wenn Sie die Angebote der Medizinischen Zentralbibliothek (MZB) weiterhin nutzen m��chten, kontaktieren Sie diese bitte eigenverantwortlich.