Vorbeglaubigung und Apostille

Diese Seite soll Ihnen eine bersicht ber hufig gestellte Fragen zum Thema Vorbeglaubigung und Apostille beantworten. Fr spezifische Rckfragen wenden Sie sich bitte direkt an den Servicepoint Prfungen.

Was ist eine Vorbeglaubigung bzw. Apostille?
Die Apostille ist eine Form der Beglaubigung im internationalen Urkundenverkehr, mit dem Ziel inlndische Zeugnisse und Urkunden im Ausland zu verwenden.

Fr die Ausstellung einer Apostille durch das Landesverwaltungsamt muss vorher durch die Otto-von-Guericke Universitt eine Vorbeglaubigung erstellt werden.

Zur Erstellung der Vorbeglaubigung muss das Original-Zeugnis und die Original-Urkunde vorliegen.

Wer stellt Vorbeglaubigungen aus?
Dezernat Studienangelegenheiten
Universittsplatz 2, Gebude 01 - ServicePoint: Prfungen
Herr Gru
Tel. 0391-67-50 004
E-Mail: daniel.gruss@ovgu.de

Wie viel kostet eine Vorbeglaubigungen?
Fr die Erstellung einer Vorbeglaubigung fallen keine Kosten an.
Wer stellt Apostillen/Legalisationen aus?

Apostillen und Legalisationen werden durch das Landesverwaltungsamt erstellt.

weitere Informationen:
Webseite Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Antrag fr das Landesverwaltungsamt
Webseite Bundesverwaltungsamt

Webseite Auswrtiges Amt

Letzte nderung: 21.10.2024 -
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